Dienstentfernung

Dienstentfernung
Dienst|entfernung,
 
im disziplinargerichtlichen Verfahren (Disziplinarverfahren) gegen einen Beamten oder Soldaten, der wegen eines Dienstvergehens (Disziplinarrecht) nicht mehr tragbar erscheint, die schwerste zu verhängende Disziplinarmaßnahme; sie ist von der Entlassung zu unterscheiden. Neben der Beendigung des Dienstverhältnisses ist mit der Dienstentfernung der Verlust des Anspruchs auf Dienstbezüge und Versorgung sowie der Befugnis, die Amtsbezeichnung zu führen oder die Dienstkleidung zu tragen, verbunden. Die Dienstentfernung eines Soldaten enthebt ihn nicht der Verpflichtung, Wehrdienst aufgrund der Wehrpflicht zu leisten.

Universal-Lexikon. 2012.

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